Arbeiten in Gleisnähe
Jegliche Arbeiten, die den Gefahrenbereich von Bahnanlagen tangieren, dürfen nur mit Bewilligung der Aargau Verkehr AG (AVA) ausgeführt werden. Dabei sind entsprechende Sicherheitsmassnahmen zwingend.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig per Post oder E-Mail und teilen Sie uns mindestens untenstehende Angaben mit. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
- Bauvorhaben mit Beschreibung (Ablauf, Logistik, Arbeitshöhen und Distanzen, eingesetzte Maschinen und deren Aktionsradien, Erdungskonzepte und weitere verfügbare Dokumente)
- Situationsplan
- Terminprogramm
- Detail und Kontaktangaben zu Auftraggeber und Auftragnehmer und beteiligten Partner
Kontakt
Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrasse 48
5000 Aarau