Allgemeine Tarifinformationen

Auf den Linien von Aargau Verkehr gelten die nationalen Tarifbedingungen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen.

Die wichtigsten Bestimmungen

Selbst-kontrolle

Unsere Linien unterliegen der sogenannten «Selbstkontrolle». Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Fahrgast. Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise wie z.B. für Kinder, Hunde oder Fahrräder.

Wer ohne einen gültigen Fahrausweis reist bezahlt einen entsprechenden Zuschlag.

Velo

Der Velo-Selbstverlad ist kostenpflichtig. Lösen Sie hierfür ein zusätzliches Billett. Das Velobillett ist zum ermässigten Preis (1/2) zu kaufen. Für weite Strecken lohnt sich die Velo-Tageskarte mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz: CHF 14.–.

Kinder (bis 15.99 Jahre) in Begleitung einer erwachsenen Person (über 16 Jahre) müssen für ihr Velo kein Billett lösen.

Kinder (bis 15.99 Jahre) mit einem GA-Kind oder GA Familia Kind können ihr Velo kostenlos mitnehmen, auch ohne Begleitperson.

Kleinkinder (bis 5.99 Jahre) müssen für ihr Velo kein Ticket lösen und reisen kostenlos.

Beachten Sie die Selbstverlad-Sperrfristen der S-Bahn Zürich von 06.00 - 09.00 und 16.00 - 19.00 Uhr.

Tiere

Für Hunde ist grundsätzlich der ermässigte (1/2) Fahrpreis zu bezahlen. Reisen Sie in der 1. Klasse, genügt für Ihren Hund ein Billett der 2. Klasse . Die Mitnahme von kleinen Hunden (Risthöhe max. 30 cm), Katzen, Vögeln und ähnlichen kleinen zahmen Tieren ist gratis, falls diese in geschlossenen Taschen, Käfigen, Körben oder anderen geeigneten Behältern mitgeführt werden.

Kinder

Kinder unter 6 Jahren reisen gratis. Kinder von 6 - 15.99 Jahren lösen das ermässigte Billett (1/2). Mit der Junior- beziehungsweise Kinder-Mitfahrkarte fahren Kinder ab 6 Jahren bis am Tag vor ihrem 16. Geburtstag in Begleitung der Eltern bzw. Begleitperson gratis. Die Junior- bzw. Kinder-Mitfahrkarte ist für CHF 30.- pro Kind erhältlich.

Kinder-wagen

Kinderwagen, Gehilfen und Rollstühle werden kostenfrei befördert und benötigen kein Billett.

1. Klasse

Alle Züge der S14 und S17 führen Abteile der 1. Klasse.

Ein Klassenwechsel ist zwingend vorgängig an einer Verkaufsstelle oder einem Billettautomaten zu lösen - kein Verkauf im Zug! GA und Halbtax-Besitzer bezahlen den halben Preis für den Klassenwechsel.

Reisende mit Behin-derung

Reisende mit einer Behinderung haben Anrecht auf eine entsprechende Ermässigungskarte, welche von der kantonalen IV-Stelle ausgegeben wird. Diese Karte gewährt die kostenlose Mitnahme eines Reisebegleiters.

Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige IV-Stelle.

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